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Kategorie: Allgemein

Hintergründe

Hintergründe

Hintergrund I:

Nordrhein-Westfalen ist im Bundesvergleich bei weitem Vorreiter bei der Windkraft. Anhand der bis heute ergangenen Genehmigungen für den Bau von Windrädern kommt das Land laut Bundesnetzagentur auf einen bevorstehenden Zubau von 12.386 Megawatt Leistung. Zusammen mit den bereits in Betrieb befindlichen Anlagen, die nach aktuellem Marktstammdatenregister eine Gesamtbruttoleistung von 9.597 Megawatt aufweisen, erreicht das Bundesland schon jetzt den von der Landesregierung für 2045 angestrebten Zielkorridor für die Windkraft an Land von 18 bis 23 Gigawatt Leistung.

(Quelle: Bundesnetzagentur Publikation Abb. 17 und Tab. 4)

Hintergrund II:

In NRW ist zurzeit eine zweistellige Zahl an Normenkontrollverfahren gegen die Windkraftplanung der Bezirksregierungen beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Das umfasst Klagen gegen fünf von sechs Regionalplänen. Insgesamt gehen im Bereich Windkraft beim OVG Münster jährlich rund 100 neue Verfahren (Genehmigungen und Projektstreitigkeiten) ein.

Klagen gegen Regionalpläne – NRW sichert Windrad-Planung per Gesetz

Klagen gegen Regionalpläne – NRW sichert Windrad-Planung per Gesetz

Stand: 31.07.2026, 11:00 Uhr

Der Regionalplan Ruhr wurde gerichtlich für ungültig erklärt. Weitere Klagen bedrohen die Windrad-Pläne der Landesregierung.

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WDR – Online Artikel

PRESSEINFORMATION

PRESSEINFORMATION

Pressekontakt: Folke Heyer 0172 2501867 windstill.mettmann@gmail.com

13. August 2026

Laufende Verbändeanhörung

Wieviel Windkraftflächen für Mettmann?

Das Wind-an-Land-Gesetz von 2022 hat bundesweit sogenannte Flächenziele zur
Ausweisung von Windenergiegebieten festgelegt. Auch Mettmann steuert mit dem Gebiet
Met01-A zwischen Obschwarzbach und der Stadt rund 30 Hektar zu der vom Regierungs-
bezirk Düsseldorf geforderten Gesamtfläche von 4.151 ha bei. Allerdings sind zwischen Rhein
und Weser mittlerweile zahlreiche WKAs genehmigt bzw. im Bau, die bisher überhaupt nicht
in das zu erbringende Flächenziel eingerechnet wurden. Ein neues Gesetz der nordrhein-
westfälischen Landesregierung 1 will diesem Umstand jetzt Rechnung tragen.

Einer weiterer Hintergrund für die Gesetzesnovelle sind laut Landesregierung mehrere
anhängige Normenkontrollverfahren gegen die Flächenausweisungen einzelner Regierungs-
bezirke, die das Erreichen des Flächenziels gefährden könnten. Dazu zählt auch eine Klage
aus Mettmann. Vor diesem Hintergrund möchte das Wirtschaftsministerium NRW nach
eigenen Aussagen „eine höhere Sicherheit“ für die Regionalpläne erreichen. Zurzeit läuft
noch bis zum 17. August eine sogenannte „Verbändeanhörung“ zu dem geplanten Entwurf.

Der diskutierte Gesetzesentwurf sieht die Anrechenbarkeit bereits genehmigter Windkraft-
anlagen außerhalb der Flächen der Regierungspräsidien auf die zu erbringenden Gesamt-
flächenwerte vor. Zusätzlich erlaubt er sogar eine ‚grenzüberschreitende’ Übertragung von
Flächen innerhalb der Regierungsbezirke NRWs.

Unter anderem hat auch die Mettmanner Initiative Windstill zu diesem Entwurf Stellung
bezogen. Laut Windstill, macht ein Einbeziehen von Windkraftflächen der bereits erfolgten
sogenannten „Positivplanung“ aber nur dann Sinn, wenn es dadurch nicht zu einer Über-
schreitung des von der Bundesregierung festgelegten Gesamtflächenziels kommt. Dies
beträgt 1,8% der Landesfläche Nordrhein-Westfalens und ist bis zum Jahr 2032 zu erbringen.
„Aus unserer Sicht muss die logische Folge sein, dass problematische Flächen, die vielfach
eine lokale Akzeptanz vermissen lassen oder sogar nachhaltigen Widerstand in der
Bevölkerung hervorrufen, in den Regionalplanungen gestrichen werden“, so die Windstill-
Vorsitzende Sylvia Arndt.

Generell gilt zudem, dass die dem Wind-an-Land-Gesetz von 2022 zugrundeliegenden
Hochrechnungen über die Entwicklung des Stromverbrauchs zunehmend relativiert und
vermindert werden. Dies zuletzt sogar von Experten des Weltklimarats (IPCC) selbst.

Beschleunigend wirkt sich außerdem die rasante technologische Entwicklung der Windkraft
aus. Das Leistungsniveau moderner Anlagen übertrifft inzwischen frühere Annahmen
deutlich. Die heute gebräuchlichen höheren und leistungsstärkeren Anlagen sind in der Lage,
wesentlich mehr Strom zu produzieren, als man noch vor wenigen Jahren für möglich hielt.
Die von der Bundesregierung 2022 zugrunde gelegten Flächenberechnungen basieren daher
auf einem nicht mehr zeitgemäßen Technologiestand.

Vor dem Hintergrund eines von weiten Bevölkerungsschichten befürworteten umfassenden
Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes macht es zudem aus Sicht von Windstill keinen Sinn,
ohnehin ‚kritische’ Flächenausweisungen beizubehalten, die künftig nur zu weitergehenden
Konflikten und womöglich zusätzlichen Rechtsstreitigkeiten führen könnten.

Sylvia Arndt, Vorsitzende Windstill: „ Keine Überschreitung des Flächenziels des Bundes!“
Foto: Windstill.

1 https://beteiligung.nrw.de/portal/wirtschaft_nrw/beteiligung/themen/1029622

Windstill prozessiert gegen Regionalplan

Windstill prozessiert gegen Regionalplan

Normenkontrollverfahren vor dem OVG Münster eingeleitet

17. Februar – Im vergangenen Sommer haben wir angekündigt zu prüfen, inwieweit gerichtlich gegen die in der 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf getroffene Festlegung der Fläche Met01-A als Windkraftbeschleunigungsgebiet vorgegangen werden kann. Eine Gruppe aus Mitgliedern der Initiative hat jetzt gemeinsam mit weiteren betroffenen Anwohnern eine diesbezügliche Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingereicht. Diese richtet sich über ein Normenkontrollverfahren gegen die Bezirksregierung Düsseldorf. Die Klägergruppe wird dabei durch eine deutlich zweistellige Zahl weiterer Betroffener unterstützt. Nach erfolgter Eingangsprüfung durch das OVG in Münster ist dieser Normenkontrollantrag gemäß §47 VwGO zulässig.

Im Laufe des Verfahrens wird das Gericht zu prüfen haben, ob bei der Abfassung des vom Regionalrat im Juli 2025 verabschiedeten Regionalplans Verfahrensfehler begangen wurden und der Plan selbst inhaltliche Fehler aufweist. In diesem Zusammenhang wird auch geklärt, ob durch den Regionalplan das sogenannte „Abwägungsgebot“ verletzt wurde, indem relevante Interessen von Betroffenen nicht berücksichtigt wurden. So ließ das Regierungspräsidium im Rahmen der 2. Offenlegung in der Tat nicht einen einzigen von mehreren hundert Einsprüchen Betroffener gelten. Statt dessen wurde pauschal auf den Auslauf des Windkraft-Moratoriums der Landesregierung im August 2025 hingewiesen, der eine 3. Offenlegung aus Zeitdruck verböte. Ein aus Sicht von Windstill lediglich vorgeschobenes und unzulässiges Argument.

Letztlich muss das OVG prüfen, ob der Regionalplan gegen höherrangiges Recht verstößt und ob eine Rechtsgüterabwägung bezüglich des Gesundheits- sowie des Natur- und Landschaftsschutzes zutreffend vorgenommen wurde.

Dazu Sylvia Arndt, Sprecherin der Initiative Windstill: „Aus unserer Sicht sollte der Respekt vor der menschlichen Gesundheit eindeutig Vorrang vor jeglichen politischen, ideologischen oder finanziellen Interessen haben. Wir hatten deshalb auch schon im Laufe des Verfahrens zur 18. Änderung des Regionalplanes angekündigt, dass unsere Initiative alle dahingehenden juristischen Schritte unterstützen werde.“ Dies gilt in Bezug auf den Regionalplan, schließt aber auch etwaige weitere Klagen gegen Baugenehmigungen für Windkrafträder im betreffenden Gebiet nicht aus.

Zwar hat eine Normenkontrollklage keine aufschiebende Wirkung für den Vollzug eines Regionalplanes, für potenzielle Projektentwickler und Betreiber dürfte sie allerdings einen relevanten Unsicherheitsfaktor darstellen. Im Fallen des Obsiegens käme es zu Rückbauverpflichtungen für bereits errichtete Windräder samt Fundamenten und könnte darüber hinaus zu weiteren Entschädigungsforderungen betroffener Bürger führen. Die Gruppe der Kläger wird von einem in der Windkraftthematik detailliert versierten Anwalt vertreten.

Wir wollen jetzt gerichtsfest werden

Wir wollen jetzt gerichtsfest werden

Der Regionalrat hat beschlossen, dass zwischen Mettmann und Ratingen bis zu fünf Windräder gebaut werden könnten. Dagegen wird die Windstill juristisch vorgehen.

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RP – Online Artikel

Zählung der Passanten

Zählung der Passanten

Wir wollten zeigen, wie viele Menschen das Naherholungsgebiet nutzen:

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RP – Online Artikel

Erneute Bürgerbeteiligung

Erneute Bürgerbeteiligung

Windstill ist mit der unzureichenden Anpassung des Regionalplans nicht zufrieden und ruft alle Bürger dazu auf, von ihrem Recht zur kritischen Stellungnahme Gebrauch zu machen.

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RP – Online Artikel

Regionalrat stimmt für MET01

Regionalrat stimmt für MET01

Ein Gebiet zur Ausweisung von Windkraftanlagen wurde im Regionalplan gestrichen, MET01 wurde immerhin verkleinert. Die Bürgerinitiative Windstill kämpft trotzdem weiter und ruft alle auf, sich weiter zu engagieren.

Wertverluste bei Immobilien

Wertverluste bei Immobilien

WINDSTILL hat Arbeitsmediziner geladen und den Immobilienmarkt ins Visier genommnen.

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RP – Online Artikel

Windkraft in NRW deutlich über Plan

Windkraft in NRW deutlich über Plan

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur von den Grünen ermutigt Entscheider eigene Wege zu gehen.

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