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13. August 2026
Laufende Verbändeanhörung
Wieviel Windkraftflächen für Mettmann?
Das Wind-an-Land-Gesetz von 2022 hat bundesweit sogenannte Flächenziele zur
Ausweisung von Windenergiegebieten festgelegt. Auch Mettmann steuert mit dem Gebiet
Met01-A zwischen Obschwarzbach und der Stadt rund 30 Hektar zu der vom Regierungs-
bezirk Düsseldorf geforderten Gesamtfläche von 4.151 ha bei. Allerdings sind zwischen Rhein
und Weser mittlerweile zahlreiche WKAs genehmigt bzw. im Bau, die bisher überhaupt nicht
in das zu erbringende Flächenziel eingerechnet wurden. Ein neues Gesetz der nordrhein-
westfälischen Landesregierung 1 will diesem Umstand jetzt Rechnung tragen.
Einer weiterer Hintergrund für die Gesetzesnovelle sind laut Landesregierung mehrere
anhängige Normenkontrollverfahren gegen die Flächenausweisungen einzelner Regierungs-
bezirke, die das Erreichen des Flächenziels gefährden könnten. Dazu zählt auch eine Klage
aus Mettmann. Vor diesem Hintergrund möchte das Wirtschaftsministerium NRW nach
eigenen Aussagen „eine höhere Sicherheit“ für die Regionalpläne erreichen. Zurzeit läuft
noch bis zum 17. August eine sogenannte „Verbändeanhörung“ zu dem geplanten Entwurf.
Der diskutierte Gesetzesentwurf sieht die Anrechenbarkeit bereits genehmigter Windkraft-
anlagen außerhalb der Flächen der Regierungspräsidien auf die zu erbringenden Gesamt-
flächenwerte vor. Zusätzlich erlaubt er sogar eine ‚grenzüberschreitende’ Übertragung von
Flächen innerhalb der Regierungsbezirke NRWs.
Unter anderem hat auch die Mettmanner Initiative Windstill zu diesem Entwurf Stellung
bezogen. Laut Windstill, macht ein Einbeziehen von Windkraftflächen der bereits erfolgten
sogenannten „Positivplanung“ aber nur dann Sinn, wenn es dadurch nicht zu einer Über-
schreitung des von der Bundesregierung festgelegten Gesamtflächenziels kommt. Dies
beträgt 1,8% der Landesfläche Nordrhein-Westfalens und ist bis zum Jahr 2032 zu erbringen.
„Aus unserer Sicht muss die logische Folge sein, dass problematische Flächen, die vielfach
eine lokale Akzeptanz vermissen lassen oder sogar nachhaltigen Widerstand in der
Bevölkerung hervorrufen, in den Regionalplanungen gestrichen werden“, so die Windstill-
Vorsitzende Sylvia Arndt.
Generell gilt zudem, dass die dem Wind-an-Land-Gesetz von 2022 zugrundeliegenden
Hochrechnungen über die Entwicklung des Stromverbrauchs zunehmend relativiert und
vermindert werden. Dies zuletzt sogar von Experten des Weltklimarats (IPCC) selbst.
Beschleunigend wirkt sich außerdem die rasante technologische Entwicklung der Windkraft
aus. Das Leistungsniveau moderner Anlagen übertrifft inzwischen frühere Annahmen
deutlich. Die heute gebräuchlichen höheren und leistungsstärkeren Anlagen sind in der Lage,
wesentlich mehr Strom zu produzieren, als man noch vor wenigen Jahren für möglich hielt.
Die von der Bundesregierung 2022 zugrunde gelegten Flächenberechnungen basieren daher
auf einem nicht mehr zeitgemäßen Technologiestand.
Vor dem Hintergrund eines von weiten Bevölkerungsschichten befürworteten umfassenden
Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes macht es zudem aus Sicht von Windstill keinen Sinn,
ohnehin ‚kritische’ Flächenausweisungen beizubehalten, die künftig nur zu weitergehenden
Konflikten und womöglich zusätzlichen Rechtsstreitigkeiten führen könnten.

Sylvia Arndt, Vorsitzende Windstill: „ Keine Überschreitung des Flächenziels des Bundes!“
Foto: Windstill.
1 https://beteiligung.nrw.de/portal/wirtschaft_nrw/beteiligung/themen/1029622