Argumente gegen MET01-A

Argumente gegen MET01-A

Die Initiative Windstill greift nicht die Nutzung der Windenergie als solche an. Sie wendet sich aber gegen die konkrete Festlegung des Windenergiebereichs MET01-A in der 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf.

Die Menschen, die im Umkreis des geplanten Windparks Met01-A leben, haben ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre grundlegenden Lebensbedürfnisse durch Gesetze und eine verantwortungsvolle Planung geschützt werden: ein ungestörter Schlaf, unbedenkliche Lebensmittel aus dem eigenen Kleingarten oder von örtlichen Hofläden, die eigene Gesundheit und Sicherheit – körperlich, seelisch wie finanziell – sowie eine intakte Natur mit ihrer Artenvielfalt. Der geplante Windpark bedroht genau diese Grundbedürfnisse. Im Folgenden erläutern wir, warum.

Mit einem Abstand von nur rund 530 bis 650 Metern – das entspricht etwa dem Zweifachen der Anlagenhöhe – liegen die geplanten Windräder deutlich zu nah an der Wohnbebauung, insbesondere im Außenbereich. Die drehbaren Rotorspitzen, die auch Lärm emittieren, kommen sogar in den Plänen näher als 450m an die Wohnbebauung heran.

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Immissionsschutzrecht beginnt bereits an der Schwelle zur erheblichen Belästigung (§ 3 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz) und damit vor dem Eintritt von Gesundheitsgefahren. Das Immissionsschutzrecht geht damit über den Schutz der Gesundheitsgefahr hinaus. Es hat auch das körperliche und seelische Wohlbefinden des Menschen und damit die Abwehr von Belästigungen zum Ziel. Quelle: Windenergieerlass NRW, S.258

Die in Deutschland gängige Regulierungspraktik unterstellt „Dorf- und Mischgebiete“ und nimmt maßgeblich nach TA Lärm ein Schutzwert von 45dB(A) an, vergleichbar mit einer normalen Gesprächslautstärke. Dies ist kein Wert, der Beeinträchtigungen ausschließt – selbst bei Einhaltung dieses Grenzwertes fühlen sich statistisch rund 10% der Anwohner stark belästigt. Quelle LANUV NRW, S.14. Dabei gilt auch für reine Wohngebiete nach TA-Lärm tags 40 dB(A) und nachts 35db(A). Quelle: TA-Lärm, §6.1 (S.18)

– Dieser ohnehin schon großzügige Grenzwert für Windenergie wird zudem nur mit einem „Vertrauensniveau von 90%“ zugesichert – er wird also nicht in jedem Fall zuverlässig eingehalten und wird regelmäßig überschritten, bei reinen und allgemeinen Wohngebieten mit 35 und 40 dB(A) nachts.

– Selbst der „Stand der Technik“ und geltende Gesetze werden in der Praxis gelegentlich überschritten. Für betroffene Anwohner ist es dabei extrem schwierig bis nahezu unmöglich, sich dagegen erfolgreich zur Wehr zu setzen. Es kann so kommen wie in Baiereck (200m statt 250m hoch), wir wollen dies verhindern: Quelle: SWR – Baiereck Gutachten – wegen Brummton abgeschaltet.

– Gesetzliche Schallschutz-Grenzwerte gelten außerdem nur selektiv für bestimmte Frequenzbänder. Neue, besonders große Anlagen erzeugen jedoch verstärkt niederfrequenten Schall im Bereich von 20 bis 100 Hz – (noch nicht Infraschall) – und dieser trägt über weite Strecken.

Studien zeigen: Im Umkreis von bis zu 2,5 Kilometern um Windkraftanlagen gibt etwa jede zehnte Person an, unter Schlafstörungen zu leiden. Erholsamer Schlaf, ein grundlegendes menschliches Bedürfnis, ist damit unmittelbar gefährdet. Quelle: LANUV, S.27

Moderne Windräder mit besonders langen Rotorblättern erreichen an der Blattspitze Geschwindigkeiten von bis zu 380 km/h. Das hat Folgen, die in der öffentlichen Diskussion bislang kaum bekannt sind:

– Durch den Kontakt mit Wasser- und Staubpartikeln reibt sich Material von den Rotorblättern ab – bei den hier geplanten Rotorblättern (>70 m) sehr konservativ gerechnet mehr als 10 kg p.a und Windrad. Dabei werden Mikropartikel aus Epoxidharz-Derivaten oder Carbonfasern freigesetzt – Stoffe, die teils lungengängig, teils krebserregend und teilweise PFAS-haltig sind. Quelle – Wiss.Dienste Deutscher Bundestag und Bundesamt für Risikobewertung

– Der Abrieb bei besonders langen Rotorblättern ist mittlerweile so stark, dass sich eine Reparatur bereits nach sechs Monaten Betriebszeit finanziell lohnt. Quelle – Rope Robotics (Instandsetzung von Windkraftanlagen)

– Diese gesundheitsgefährdenden Stoffe können über haus nahe Kleingärten, über Direktvermarkter und Hofläden in unsere Nahrung gelangen – und über bislang übersehene, lokale Brunnen sogar ins Trinkwasser.

Nahrungsmittel und Trinkwasser aus der eigenen Region sollten auch weiterhin unbesorgt genossen werden können.

– Der geplante Windpark würde ein bislang lärmarmes Naherholungsgebiet zerstören – und das in einem Landkreis, der ohnehin schon die höchste Bebauungsdichte aufweist.

– Hinzu kommen konkrete Gefahren durch Schattenwurf, Eiswurf im Winter, technische Unfälle, Brände, Blitzeinschläge sowie eine spürbare visuelle Bedrängung durch die schiere Größe der Anlagen.

Übereinstimmend haben mehrere Fachstellen und Verbände – die Vogelschutzwarte VLAB, der BUND NRW, die LNU, der NABU NRW sowie der Kreis Mettmann – festgestellt, dass geschützte Arten wie Rotmilan, Uhu, Kornweihe, Wanderfalke und Weißstorch bei der Planung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Auch das natürliche Ausweichverhalten vieler Tierarten fand in der Planung keine angemessene Beachtung.

Die betroffenen Flächen verfügen über landwirtschaftliche Böden von hoher Qualität – fruchtbare Löß- und Lehmböden, die durch Bau und Betrieb des Windparks zubetoniert, verdichtet oder verunreinigt werden. Weitere Auswirkungen sind derzeit noch nicht abschließend geklärt.

Hinweise auf schutzwürdige Biotope, einen zweifelhaften Baugrund (durch vorhandene, historische Abbaustollen), sowie bestehende Wasserrechte und Brunnen wurden im Verfahren nicht ausreichend gewürdigt. Insgesamt 125 Seiten an Einwänden und Hinweisen wurden von der Bezirksregierung zur weiteren Prüfung schlicht an die lokalen Kommunen weitergereicht. Dabei darf das sogenannte „Micrositing“ – die Feinjustierung einzelner Anlagenstandorte – ausschließlich verbleibende Detailfragen klären. Es darf nicht dazu dienen, die grundsätzliche Eignung der im Regionalplan ausgewiesenen Fläche zu rechtfertigen.

Der NABU hat die zuständige Bezirksregierung bereits wegen des Verfahrens gerügt und behält sich eine Klage ausdrücklich vor. Auch weitere Normenkontrollklagen wegen Verfahrensfehlern sind angekündigt. Die Landesregierung plant derzeit ein neues Gesetz, um solche Verfahrensfehler künftig zu vermeiden – ein Zeichen dafür, dass die bisherige Praxis nicht haltbar ist.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet in dieser dicht besiedelten Region – mit Abständen von nur 530 bis 630 Metern zur Wohnbebauung – ein Hochleistungs-Windpark mit vier modernen Anlagen (je 7,2 MW Leistung, 250 m Gesamthöhe, 172 m Rotordurchmesser) errichtet werden soll. Zum Vergleich: der Düsseldorfer Rheinturm als das höchste Gebäude in der Umgebung misst 241 m, das für die Öffentlichkeit zugängliche Restaurant liegt auf 172 m Höhe (wie die Nabe des geplanten Windradrotors)- der Kölner Dom 157 m. Es gibt bessere, weniger konfliktreiche Standorte.

Durch den bisherigen Zubau und bereits erteilte Genehmigungen verfügt Nordrhein-Westfalen bereits über eine installierte Windkraftleistung von über 22 Gigawatt. Damit hat das Land das Ausbauziel der Landesregierung für das Jahr 2045 bereits heute erreicht – und das Zwischenziel für 2030 sogar deutlich überschritten. Ein weiterer Ausbau in dieser Region ist daher energiewirtschaftlich nicht erforderlich. Darstellung

Die finanziellen Gewinne für die Stadt, die Betreiber und einzelne Bürger sind minimal. Sie werden jedoch erkauft mit erheblichen Nachteilen für die viele Anwohner: Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit, ihrer Sicherheit – körperlich, seelisch und finanziell – sowie einer dauerhaften Minderung ihrer Lebensqualität.